Energieversorger wechseln: Mainzer EnergieJetzt Vorteile sichern
Hatten Sie auch gerade eine Preiserhöhung für Strom und Gas im Briefkasten und genug von hohen Kostensteigerungen? Dann sollten Sie Ihren Strom- und Gasanbieter wechseln – und das am besten zu Ökostrom und Erdgas von den Mainzer Stadtwerken! Wir machen Ihnen den Wechsel des Energieversorgers so einfach wie möglich, darüber hinaus profitieren Sie mit Ihrem Anbieterwechsel von fairen und günstigen Konditionen.
Und wieviel sparen Sie? Berechnen Sie ganz einfach Ihre Kosten!
- Privatkunde
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Tarifrechner
Berechnen Sie Ihren individuellen Energiebedarf.
- Strom
- Gas
Was neben unseren Preisen sonst noch für uns spricht? Eine ganze Menge!
Mehr Sicherheit:
Dank Preisgarantie (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1
Mehr Nachhaltigkeit:
TÜV-Nord zertifizierter Ökostrom und intensive Investitionen in erneuerbare Energien und E-Mobilität
Mehr Komfort, weniger Papierkram:
Ein Ansprechpartner, ein Kundenportal, eine Rechnung
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Wie wechsle ich den Strom- und Gasanbieter?
Mit unserem Online-Wechselservice klappt der Wechsel in nur drei Schritten:
- Nehmen Sie die letzte Rechnung Ihres Energieversorgers zur Hand – hier finden Sie alle Daten, die Sie für den Wechsel benötigen.
- Geben Sie im Tarifrechner Ihren Jahresverbrauch (siehe Rechnung) sowie Ihre Postleitzahl ein und Sie erhalten eine Übersicht Ihrer voraussichtlichen Kosten bei uns.
- Füllen Sie das Bestellformular aus und senden Sie es ab – fertig!
Alles Weitere, zum Beispiel die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger, übernehmen wir für Sie. Ihre Energie fließt selbstverständlich ohne Unterbrechung weiter.
Darüber hinaus können Sie auch die folgenden Auftragsformulare downloaden, ausfüllen und an unseren Energieladen senden – entweder per E-Mail oder per Fax an 06131 – 12 99 090:
Weitere Informationen zu unserer gesamten Produktpalette für Strom und Gas finden Sie auf unserer Website.
Selbstverständlich hilft Ihnen auch unser Serviceteam im Energieladen gerne weiter. Der Auftrag kann dort bei Bedarf mit Unterstützung einer Beraterin oder eines Beraters ausgefüllt werden.
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Wann kann ich meinen Strom- und Gasanbieter wechseln?
Bei einem Umzug: Ziehen Sie in eine neue Wohnung, können Sie Ihre Anmeldung direkt und unmittelbar bei uns vornehmen. Dies ist sogar rückwirkend bis zu 5 Wochen nach Ihrem Umzug möglich.
Bei einem Lieferantenwechsel: Möchten Sie in Ihrer aktuellen Wohnung den Anbieter wechseln, müssen Sie den Wechsel rechtzeitig vor dem Ende (bzw. vor einer automatischen Verlängerung) Ihres laufenden Energievertrages vornehmen. Die Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter übernehmen wir gerne für Sie – bedenken Sie dabei bitte, dass auch wir uns nach den bestehenden Laufzeiten richten müssen.
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Wie schnell kann ich den Strom- und Gasanbieter wechseln?
In nur zwei kurzen Schritten können Sie mit uns Ihren Gasanbieter wechseln:
1. Nutzen Sie unseren Tarifrechner um Ihren Preis und die voraussichtlichen monatlichen Kosten zu ermitteln.
2. Klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
Und um Ihnen den Wechsel noch bequemer zu machen: Alles Weitere, wie die Kündigung Ihres aktuellen Vertrages, erledigen wir für Sie.
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Was gibt es bei einem Energieversorgerwechsel zu beachten?
Am wichtigsten sind Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten) und die Zahlungsdaten (Überweisung oder Lastschrift). Darüber hinaus benötigen wir Informationen zu Ihrem Vorversorger (nur bei Wechsel, nicht bei Einzug), zu welchem Termin der Wechsel erfolgen soll und Ihre Zählernummer. Der Zähler befindet sich entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. In Mietshäusern gibt es oft größere Zählerkästen, in denen alle Zähler des Hauses installiert sind. Wenn Sie unsicher sind, welcher Zähler zu Ihrer Wohnung gehört, wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Die Zählernummer finden Sie auch auf Ihrem Übergabeprotokoll oder der letzten Abrechnung.
Noch Fragen?
Schauen Sie doch mal in unserem FAQ-Bereich vorbei. Dieser gibt Aufschluss zu allen möglichen Themen, wie etwa dem Wechselprozess und der Preisgarantie oder der Zusammensetzung von Strom- und Gaspreisen.
1 Preisgarantie:
Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung, Stromsteuer, die Umlagen und Aufschläge nach dem EEG, KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV und § 17f Absatz 5 EnWG sowie bei Gas die Energiesteuer, CO2-Emissionskosten, Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).