Mainzer Stadtwerke: FAQ für KundenHäufig gestellte Fragen und die passenden Antworten

Sie sind schon Energiekunde bei den Mainzer Stadtwerken und haben Fragen zu Ihrem Vertrag? Kein Problem! Mit unserem FAQ für Kunden möchten wir Ihnen die häufigsten Fragen beantworten. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann steht Ihnen selbstverständlich jederzeit unser Kundenteam zur Seite – per E-Mail, Telefon oder auch direkt vor Ort in unserem Energieladen.

Häufig gestellte Fragen

Umzug, Zählerstand, Kündigung & Co.

  • Wie kann ich einen Umzug melden?

    Einen Umzug können Sie uns per E-Mail, per Post oder per Fax melden – ganz wie Sie möchten. Liegt Ihr neuer Wohnort weiterhin in unserem Liefergebiet, nehmen Sie Ihren bestehenden Vertrag einfach mit.
  • Wie bekomme ich eine Zwischenabrechnung?

    Dazu teilen Sie unserem Kundenservice schriftlich Ihren Zählerstand und das Ablesedatum mit. Zum genannten Ablesetag wird dann eine Zwischenrechnung erstellt.
  • Wer liest meinen Zählerstand ab und wie wird er übermittelt?

    In der Regel lesen Sie Ihren Zählerstand selbst ab. Rechtzeitig vor Ende des Abrechnungszeitraumes kommen wir schriftlich mit der Bitte um Ablesung auf Sie zu. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Zählerstand zu übermitteln: Ganz bequem online über unser Kundenportal, per E-Mail, Post oder telefonisch.

     

    Der Zähler befindet sich entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. In Mietshäusern gibt es oft größere Zählerkästen, in denen alle Zähler des Hauses installiert sind. Wenn Sie unsicher sind, welcher Zähler zu Ihrer Wohnung gehört, wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Die Zählernummer finden Sie auch auf Ihrem Übergabeprotokoll oder der letzten Abrechnung.

     

    Wenn Sie uns bis zum geforderten Termin keinen Zählerstand übermitteln, wird Ihr Verbrauch von uns geschätzt.

  • Wie kann ich kündigen?

    Sie können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Zudem haben Sie bei Preisänderungen ein Sonderkündigungsrecht. Über dieses Sonderkündigungsrecht werden Sie von uns spätestens 4 Wochen vor Wirksamwerden einer Preisanpassung schriftlich informiert.

     

    Um einen bestehenden Energievertrag bei uns zu kündigen, können Sie einfach unser Online-Kündigungsformular nutzen - oder Sie wenden sich an unser Kundenteam im Energieladen

  • Kann ich meinen Abschlag ändern?

    Eine Änderung der Abschlagshöhe ist bei verändertem Verbrauchsverhalten problemlos möglich und sogar empfehlenswert, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Die Änderung kann jederzeit erfolgen: Sie können diese ganz einfach selbst über unser Kundenportal vornehmen oder Sie wenden sich mit Ihren Anpassungswünschen an unseren Energieladen.
  • Wann und für welchen Zeitraum erhalte ich eine Rechnung?

    Ihr Energieverbrauch wird einmal jährlich abgerechnet. Die Rechnung erhalten Sie per Post.

Die wichtigsten Informationen zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf den Energiemarkt haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Weitere Fragen?

Sofern Sie noch weitere Fragen haben, werfen Sie doch auch einmal einen Blick auf unseren FAQ-Bereich für Neukunden.

Energieladen der Mainzer Stadtwerke

Für Sie in MainzUnser Energieladen

Sie wünschen weitere persönliche und individuelle Beratung? Dann freuen wir uns auf Ihren Besuch: In unserem Energieladen nehmen wir uns Zeit für Sie und stehen Ihnen bei Rückfragen zu bestehenden Verträgen gerne zur Seite.

 

Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41
55118 Mainz

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–15:00 Uhr