Mainzer Gastarif für GewerbekundenUnser Mainzer Gewerbegas

Als Mainzer Unternehmen wissen wir, worauf es den lokalen Gewerbetreibenden beim Thema Energieversorgung ankommt. Deshalb bieten wir Ihnen einen Tarif, auf den Sie sich komplett verlassen können: Mainzer Gewerbegas von den Mainzer Stadtwerken. Mainzer Gewerbegas ist unser Tarif für alle Gewerbetreibende mit einem Verbrauch von bis zu 200.000 kWh. Sollte Ihr Verbrauch darüber liegen, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Setzen Sie jetzt auf den Anbieter von Gas für Gewerbekunden aus der Region und lassen Sie sich von unserem Top-Service für Geschäftskunden überzeugen!

Gute Gründe für den Wechsel zu Mainzer Energie

Preisgarantie

Mehr Sicherheit durch Preisgarantie (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1

Kommunales Unternehmen in Mainz

Kommunales Unternehmen mit viel Engagement für Mainz und die Region

Persönliche Beratung

Persönliche Beratung statt anonymem Callcenter

Kostenloser Wechselservice

Kostenloser Wechselservice

 

 

 

Mehrfach ausgezeichnetUnsere Zertifizierungen als Energieversorger

Wir als Mainzer Stadtwerke sind erst zufrieden, wenn Sie es sind. Dies bestätigen auch die folgenden Auszeichnungen als Energieversorger – zum Beispiel für unsere nachhaltigen Produkte oder unseren Top-Kundenservice.
Die Mainzer Stadtwerke wurden mit dem Siegel "Top Lokalversorger" in den Bereichen Strom, Gas und Wasser ausgezeichnet.

Wir freuen uns auch 2022 sehr über das Siegel „Top Lokalversorger“ des Energieverbraucherportals für Strom, Gas und Wasser.

Die Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH wurde vom unabhängigen Verbraucherportal Studie360 ausgezeichnet.

Die Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH hat 2022 zum fünften Mal in Folge vom unabhängigen Verbraucherportal STUDIE360 die Prämierung „Ausgezeichnet“ verliehen bekommen.

Die wichtigsten Fragen und Antwortenzum Tarif Mainzer Gewerbegas

Folgend haben wir Ihnen die Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengefasst:
  • Ihr Gaspreis besteht aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis für die von Ihnen verbrauchten Kilowattstunden Gas.
    Maßgeblich für die Preisgestaltung sind:

     

    • Unsere Vertriebs- und Beschaffungskosten, zum Beispiel für den Gaseinkauf, unseren Service, die Lieferung und Abrechnung.
    • Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Diese Punkte werden vom Staat oder Netzbetreiber vorgegeben, daher haben wir leider keinen Einfluss darauf.
  • Wir versorgen Mainz, Wiesbaden, den Landkreis Groß-Gerau sowie Teile Rheinhessens und des Rheingaus. Ob Ihr Wohnort dazugehört, können Sie einfach herausfinden, indem Sie Ihre Postleitzahl in den Tarifrechner eingeben.
  • Wir bieten Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie, die in der Regel mit dem Kalenderjahr Ihres Lieferbeginns endet. Die genaue Geltungsdauer ergibt sich aus dem konkreten Auftrag oder Preisblatt. In diesem Zeitraum garantieren wir, dass Ihr Energiepreis stabil bleibt. Lediglich Änderungen oder neu eingeführte Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte dürfen wir an Sie weitergeben. Auf diese Preisbestandteile haben wir als Energieversorger leider keinen Einfluss, da sie vom Staat und Netzbetreiber vorgegeben werden. Übrigens: Oft geht man in diesem Bereich nur von Erhöhungen aus, aber auch Senkungen von Steuern, Umlagen, Abgaben oder Netzentgelten kommen regelmäßig vor – und werden von uns während Ihrer Preisgarantie selbstverständlich an Sie weitergegeben!

    Preisänderungen kommunizieren wir fair und transparent mindestens 2 Wochen bevor diese gültig werden. Sollten Sie mit unseren Preisänderungen einmal nicht einverstanden sein, haben Sie selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht. 
  • Wenn Sie neu in eine Wohnung ziehen, beliefern wir Sie ab dem Einzugsdatum. Bei einem Wechsel des Energieversorgers sind in der Regel alle Formalitäten innerhalb von drei Wochen erledigt – es sei denn, Sie haben noch eine Vertragsbindung. Bezüglich des nächstmöglichen Wechseltermins stimmen wir uns direkt mit Ihrem Versorger ab und informieren Sie schnellstmöglich.

Weitere Fragen?

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, empfehlen wir Ihnen einen Blick in unseren umfangreichen FAQ-Bereich.

Energieladen der Mainzer Stadtwerke

Für Sie in MainzUnser Energieladen

Sie wünschen eine persönliche und individuelle Beratung, gerne auch zu unseren weiteren Angeboten für Gewerbekunden? Dann freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserem Energieladen:

 

Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41
55118 Mainz

 

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:  8:00–17:00 Uhr
Freitag:  8:00–15:00 Uhr

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Gastarif für Privatkunden

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1 Preisgarantie:

Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Die Geltungsdauer ergibt sich aus dem konkreten Auftrag oder Preisblatt. Diese endet in der Regel mit dem Kalenderjahr des Lieferbeginns. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte, die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie beim Strompreis die Stromsteuer und die Umlagen und Aufschläge nach dem KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV, § 17f Absatz 5 EnWG und § 18 AbLaV bzw. beim Gaspreis die Energiesteuer, die CO2-Emissionskosten, die Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).