Ihr Gasanbieter in MainzUnser Privatkundentarif für zuhause
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Gute Gründe für den Wechsel zu uns

Mehr Sicherheit durch Preisgarantie (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1

Kostenloser Wechselservice

Persönliche Beratung statt anonymem Callcenter

Kommunales Unternehmen mit viel Engagement für Mainz und die Region
Darum ist Erdgas so umweltschonend
Mehrfach ausgezeichnetUnsere Zertifizierungen als Energieversorger

Wir freuen uns auch 2022 sehr über das Siegel „Top Lokalversorger“ des Energieverbraucherportals für Strom, Gas und Wasser.

Jetzt vergleichen und kostenlos wechseln!
In nur zwei kurzen Schritten können Sie mit uns Ihren Gasanbieter wechseln:
- Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um Ihren Preis und die voraussichtlichen monatlichen Kosten zu ermitteln.
- Klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
Und um Ihnen den Wechsel noch bequemer zu machen: Alles Weitere, wie die Kündigung Ihres aktuellen Vertrages, erledigen wir für Sie.
Auch möglich: Abschluss per Auftragsformular
Download Auftragsformular
Die wichtigsten Fragen und Antwortenzum Tarif Mainzer Erdgas
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Ihr Gaspreis besteht aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis für die von Ihnen verbrauchten Kilowattstunden Gas.
Maßgeblich für die Preisgestaltung sind:- Unsere Vertriebs- und Beschaffungskosten, zum Beispiel für den Gaseinkauf, unseren Service, die Lieferung und Abrechnung.
- Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Diese Punkte werden vom Staat oder Netzbetreiber vorgegeben, daher haben wir leider keinen Einfluss darauf.
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Wir versorgen Mainz, Wiesbaden, den Landkreis Groß-Gerau sowie Teile Rheinhessens und des Rheingaus. Ob Ihr Wohnort dazugehört, können Sie einfach herausfinden, indem Sie Ihre Postleitzahl in den Tarifrechner eingeben.
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Wir bieten Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie, die in der Regel mit dem Kalenderjahr Ihres Lieferbeginns endet. Die genaue Geltungsdauer ergibt sich aus dem konkreten Auftrag oder Preisblatt. In diesem Zeitraum garantieren wir, dass Ihr Energiepreis stabil bleibt. Lediglich Änderungen oder neu eingeführte Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte dürfen wir an Sie weitergeben. Auf diese Preisbestandteile haben wir als Energieversorger leider keinen Einfluss, da sie vom Staat und Netzbetreiber vorgegeben werden.
Übrigens: Oft geht man in diesem Bereich nur von Erhöhungen aus, aber auch Senkungen von Steuern, Umlagen, Abgaben oder Netzentgelten kommen regelmäßig vor – und werden von uns während Ihrer Preisgarantie selbstverständlich an Sie weitergegeben!Preisänderungen kommunizieren wir fair und transparent mindestens 6 Wochen bevor diese gültig werden. Sollten Sie mit unseren Preisänderungen einmal nicht einverstanden sein, haben Sie selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht.
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Wenn Sie neu in eine Wohnung ziehen, beliefern wir Sie ab dem Einzugsdatum. Bei einem Wechsel des Energieversorgers sind in der Regel alle Formalitäten innerhalb von drei Wochen erledigt – es sei denn, Sie haben noch eine Vertragsbindung. Bezüglich des nächstmöglichen Wechseltermins stimmen wir uns direkt mit Ihrem Versorger ab und informieren Sie schnellstmöglich.
Weitere Fragen?

Für Sie in MainzUnser Energieladen
Sie wünschen eine persönliche und individuelle Beratung, gerne auch zu unseren weiteren Angeboten im Bereich Strom, Wasser oder E-Mobilität? Dann freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserem Energieladen.
Unser Extra-Tipp: Packen Sie Ihre letzte Gasrechnung ein und bringen Sie sie mit. So können wir die Kosten vergleichen und individuell berechnen, wieviel Sie sparen könnten.
Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41
55118 Mainz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–15:00 Uhr
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Gastarif für Gewerbekunden

Ihr Gasanbieter für Mainz
Für jeden Anspruch der passende Gastarif: Lernen Sie unsere verschiedenen Tarife kennen.
1 Preisgarantie:
Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Die Geltungsdauer ergibt sich aus dem konkreten Auftrag oder Preisblatt. Diese endet in der Regel mit dem Kalenderjahr des Lieferbeginns. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte, die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie beim Strompreis die Stromsteuer und die Umlagen und Aufschläge nach dem KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV, § 17f Absatz 5 EnWG und § 18 AbLaV bzw. beim Gaspreis die Energiesteuer, die CO2-Emissionskosten, die Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).