Energie für die WohnungswirtschaftUnser ganzheitliches Dienstleistungspaket

Die Vorteile im Detail
- Bis zu 24 Monate Preisgarantie (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1
- 100 % CO2-freier und TÜV-zertifizierter Ökostrom
- Kommunales Unternehmen mit viel Engagement für Mainz und die Region
- Persönlicher Kundenservice vor Ort
- Exklusive Servicenummer für Geschäftskunden
Alles aus einer Hand
Darüber hinaus bieten wir der Wohnungswirtschaft ein intelligentes, ganzheitliches Dienstleistungspaket:
- Im Leerstandsmanagement liefern wir Energie für leerstehende Gebäude und Wohnungen, etwa bei Nichtvermietung oder Umbaumaßnahmen. Als Vermieter müssen Sie sich nicht um An- und Abmeldung bei einem Energieversorger kümmern und auch keine teuren Grundversorgungstarife zahlen. So sparen Sie bereits in der Bauphase und erhalten lediglich eine einmalige Rechnung bei der Übergabe an den neuen Mieter oder Eigentümer.
- Durch übersichtliche und einfache Abrechnungen behalten Sie auch bei mehreren Immobilien immer den Überblick über Ihre Kosten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen alle Abrechnungsdaten über die Software BK01 zur Verfügung. So lassen sich Kosten objektgenau zuordnen.
- Wir bieten Ihren Mieterinnen und Mietern Sonderkonditionen an – diese Mehrwerte können Sie als überzeugendes Argument bei der Vermietung einsetzen.
- Mit unserem Know-how setzen wir im Bereich Wohnungswirtschaft auf branchenspezifische Beratungen – etwa zu Themen wie Elektromobilität, Energieeffizienz oder Klimaschutz. Sprechen Sie uns an!
1 Preisgarantie:
Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Die Geltungsdauer endet am Ende des auf den Lieferbeginn folgenden Jahres und beträgt demnach 12 bis 24 Monate. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte, die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie beim Strompreis die Stromsteuer und die Umlagen und Aufschläge nach dem EEG, KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV, § 17f Absatz 5 EnWG und § 18 AbLaV bzw. beim Gaspreis die Energiesteuer, die CO2-Emissionskosten und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).