Mainzer GewerbestromStrom für Gewerbekunden
Was ist Gewerbestrom und unter welchen Voraussetzungen kann ich ihn beziehen?
Der Strom, der bei einem Gewerbe aus der Steckdose kommt, unterscheidet sich nicht vom „normalen“ Strom, wie man ihn zum Beispiel im Haushalt bezieht. Dafür gibt es zwischen Gewerbe- und Privatkunden aber große Unterschiede im jeweiligen Verbrauch: Während ein normaler Drei-Personen-Haushalt im Jahr durchschnittlich ca. 4.200 kWh Strom verbraucht, liegen manche Gewerbekunden bei weit über 500.000 kWh.
Unser Tarif Mainzer Gewerbestrom ist perfekt für Sie geeignet, wenn Sie ein Gewerbe unterhalten und der Strom zu diesem Zweck genutzt werden soll. Darüber hinaus können auch Vereine, Verbände oder Freiberufler Gewerbestromkunden der Mainzer Stadtwerke werden. Bei Fragen zur Auswahl Ihres Stromtarifs wenden Sie sich gerne an unseren Energieladen.
- Privatkunde
- Gewerbekunde
Tarifrechner
Berechnen Sie Ihren individuellen Energiebedarf.
- Strom
- Gas
Erfahren Sie jetzt, wieviel Ihr Unternehmen sparen kann
Wir machen Gewerbekunden den Wechsel des Stromanbieters so einfach wie möglich: Mit unserem Tarifrechner ermitteln Sie ganz bequem Ihren Verbrauch und den voraussichtlichen monatlichen Abschlag. Im nächsten Schritt klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und geben die Daten Ihres Unternehmens ein. Das war’s auch schon, denn die Kündigung Ihres aktuellen Vertrags erledigen wir für Sie.
Mit Mainzer Energie profitieren Sie gleich mehrfach
- Preisgarantie bis 31.12.2022 (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1
- 75 € Neukundenbonus2
- 100 % CO2-freier und TÜV-zertifizierter Ökostrom
- Kommunales Unternehmen mit viel Engagement für Mainz und die Region
- Persönlicher Kundenservice vor Ort
- Exklusive Servicenummer für Geschäftskunden
Dreifach ausgezeichnetUnsere Zertifizierungen als Energieversorger




Für Sie in MainzUnser Energieladen
Sie wünschen eine persönliche und individuelle Beratung, gerne auch zu unseren weiteren Angeboten für Gewerbekunden? Dann freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserem Energieladen.
Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41
55118 Mainz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Alles auf einen Blick
Die wichtigsten Fragen und Antwortenzum Tarif Mainzer Gewerbestrom
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Ihr Preis besteht aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis für jede Kilowattstunde Strom, die Sie verbrauchen.
Maßgeblich für diese Preise sind:
- Unsere Vertriebs- und Beschaffungskosten, die u.a. unsere Kosten für Stromeinkauf, Service, Lieferung und Abrechnung enthalten
- Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss, da sie von Staat oder Netzbetreiber vorgegeben werden
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Die Versorgung mit Ökostrom erfolgt nicht in Echtzeit – der Strom wird also nicht etwa von einer Windkraftanlage nahtlos zum Kunden nach Hause transportiert. Für unser Ökostromprodukt kaufen wir an der Strombörse für eine bestimmte Periode die von unseren Kunden voraussichtlich verbrauchte Strommenge ein. So stellen wir durch unseren Stromeinkauf für Sie sicher, dass unabhängig von Dunkelheit oder Windstille immer ausreichend Ökostrom zur Versorgung unserer Kunden zur Verfügung steht.
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Wir versorgen Mainz, Wiesbaden, den Landkreis Groß-Gerau sowie Teile Rheinhessens und des Rheingaus. Ob Ihr Wohnort dazugehört, können Sie einfach herausfinden, indem Sie Ihre Postleitzahl in den Tarifrechner eingeben.
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Wir bieten Ihnen eine bis zu 24-monatige eingeschränkte Preisgarantie, die ab Ihrem Lieferbeginn bis zum Ende des darauffolgenden Jahres gilt. In diesem Zeitraum garantieren wir, dass Ihr Energiepreis stabil bleibt. Lediglich Änderungen oder neu eingeführte Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte dürfen wir an Sie weitergeben. Auf diese Preisbestandteile haben wir als Energieversorger leider keinen Einfluss, da sie vom Staat und Netzbetreiber vorgegeben werden. Übrigens: Oft geht man in diesem Bereich nur von Erhöhungen aus, aber auch Senkungen von Steuern, Umlagen, Abgaben oder Netzentgelten kommen regelmäßig vor – und werden von uns während Ihrer Preisgarantie selbstverständlich an Sie weitergegeben!
Preisänderungen kommunizieren wir fair und transparent mindestens 6 Wochen bevor diese gültig werden. Sollten Sie mit unseren Preisänderungen einmal nicht einverstanden sein, haben Sie selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht.
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Der Bonus gilt für Neukunden, die einen Jahresverbrauch von mindestens 1.000 kWh Strom bzw. 7.000 kWh Erdgas haben. Neukunden sind Kunden, die im Zeitraum von 12 Monaten vor Lieferbeginn nicht durch die Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH beliefert wurden. Sobald Sie 12 Monate bei uns in Belieferung sind, wird Ihnen der Bonus auf der nächsten Jahres- oder Schlussrechnung gutgeschrieben.
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Wenn Sie neu in eine Wohnung ziehen, beliefern wir Sie ab dem Einzugsdatum. Bei einem Wechsel des Energieversorgers sind in der Regel alle Formalitäten innerhalb von drei Wochen erledigt – es sei denn, Sie haben noch eine Vertragsbindung. Bezüglich des nächstmöglichen Wechseltermins stimmen wir uns direkt mit Ihrem Versorger ab und informieren Sie schnellstmöglich.
Weitere Fragen?
Schon gewusst?Was wir sonst noch bieten
1 Preisgarantie:
Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte, die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie beim Strompreis die Stromsteuer und die Umlagen und Aufschläge nach dem EEG, KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV, § 17f Absatz 5 EnWG und § 18 AbLaV bzw. beim Gaspreis die Energiesteuer, die CO2-Emissionskosten und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
2 Neukundenbonus:
Der Bonus (Strom 75€ / Gas 100€) wird einmalig unter der Voraussetzung gewährt, dass mindestens 1.000 kWh Strom bzw. 7.000 kWh Gas im ersten vollständigen Lieferjahr abgenommen werden. Die Auszahlung erfolgt mit der Jahresverbrauchs- bzw. Schlussrechnung nach 12 Monaten Vertragslaufzeit. Keine Barauszahlung. Keine anteilige Bonusgewährung. Gewährt wird der Bonus Kunden, die im Zeitraum von 12 Monaten vor Lieferbeginn nicht mit Strom oder Gas durch die Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH beliefert wurden.