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Mainzer EnergieRegionaler Energieversorger der Mainzer Stadtwerke
Was außerdem noch für uns spricht: Mainz und die Region liegen uns am Herzen. Warum? Weil wir selbst ein Teil davon sind. Daher ist es für uns auch selbstverständlich, dass wir unserer Stadt und den Menschen, die dort leben, etwas zurückgeben.
- Als echter, regionaler Energieversorger sind wir zu 100% kommunal und zählen mit rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den größten Arbeitgebern in Mainz.
- Bei uns erhalten Sie Wasser, Ökostrom und Gas aus einer Hand.
- Wir unterstützen zahlreiche lokale Vereine und Initiativen durch Sponsoring und investieren intensiv in den Ausbau erneuerbarer Energien.
- Mit öffentlichen Ladestationen für Elektroautos, einem großzügigen Förderprogramm und dem meinRad Fahrradverleihsystem schaffen wir die Basis für umweltfreundliche Mobilität.
An den Stadtwerken kommt man in Mainz nicht vorbei: Von der zuverlässigen Energieversorgung über den Bus- und Straßenbahnverkehr bis ins Taubertsbergbad tun wir alles dafür, dass Sie sich nachhaltig wohlfühlen können!


Interessiert?
Der Wechsel zu Ökostrom und Gas von den Mainzer Stadtwerken ist ganz einfach und selbstverständlich für Sie kostenfrei.
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Ihre voraussichtlichen Kosten erfahren Sie weiter oben in unserem Tarifrechner. Geben Sie einfach Ihren geschätzten Energieverbrauch und Ihre Postleitzahl ein, klicken auf "Preis berechnen" und schon erhalten Sie eine detaillierte Übersicht.
Unser Tipp: Auf der letzten Rechnung Ihres aktuellen Versorgers finden Sie Ihren Jahresverbrauch. Wenn Sie diesen Wert in unserem Tarifrechner eingeben, können Sie die Angebote optimal vergleichen und direkt erkennen, wie viel Sie sparen können.
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Ein Wechsel zu den Mainzer Stadtwerken geht schnell, einfach – und ist natürlich kostenfrei. Zum Beispiel über unseren Tarifrechner: Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihre Haushaltsgröße oder Ihren durchschnittlichen Jahresverbrauch ein und ermitteln Sie Ihr persönliches Angebot. Anschließend klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und geben Ihre Daten Schritt für Schritt in die vorbereitete Maske ein. Prüfen Sie die Übersicht und schicken Sie den Auftrag mit einem Klick ab, das war’s auch schon. Alles Weitere, wie zum Beispiel die Kündigung Ihres aktuellen Vertrags, übernehmen wir für Sie.
Selbstverständlich hilft Ihnen auch unser Kundenservice im Energieladen gerne weiter. Der Auftrag kann dort bei Bedarf mit Unterstützung einer Beraterin oder eines Beraters ausgefüllt werden.
Haben Sie weitere Fragen? Dann schauen Sie doch einmal in unseren FAQ-Bereich - oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundenservice im Energieladen.
Angebote vom regionalen EnergieversorgerLernen Sie unsere Produkte kennen

Ökostromtarife100 % frei von CO2

GastarifeRundum umweltschonend
Setzen Sie auf umweltschonendes Erdgas zu fairen Preisen: Entdecken Sie jetzt unsere Gastarife für Privatkunden und Gewerbekunden – und wechseln Sie gleich zu Ihrem Gasanbieter in Ihrer Region.

ElektromobilitätMehrfach profitieren

WasserversorgungHöchste Qualität

Für Sie in MainzUnser Energieladen
Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41
55118 Mainz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–15:00 Uhr
1 Bonus:
Der Bonus (Strom 75€ / Gas 100€)wird einmalig unter der Voraussetzung gewährt, dass mindestens 1.000 kWh Strom bzw. 7.000 kWh Gas im ersten vollständigen Lieferjahr abgenommen werden. Die Auszahlung erfolgt mit der Jahresverbrauchs- bzw. Schlussrechnung nach 12 Monaten Vertragslaufzeit. Keine Barauszahlung. Keine anteilige Bonusgewährung. Gewährt wird der Bonus Kunden, die im Zeitraum von 12 Monaten vor Lieferbeginn nicht mit Strom oder Gas durch die Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH beliefert wurden.
2 Preisgarantie:
Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte, die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie beim Strompreis die Stromsteuer und die Umlagen und Aufschläge nach dem EEG, KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV, § 17f Absatz 5 EnWG und § 18 AbLaV bzw. beim Gaspreis die Energiesteuer, die CO2-Emissionskosten und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.