Mainzer LadestromIhr Elektroauto Ladestromtarif für Ihr Zuhause
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Tarifrechner
Berechnen Sie Ihren individuellen Energiebedarf.
- Strom
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Voraussetzungen für den TarifMainzer Ladestrom
Mit Mainzer Energie profitieren Sie gleich mehrfach
Mehr Sicherheit durch Preisgarantie (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1
100 % Ökostrom, CO2-frei und TÜV-zertifiziert
Persönliche Beratung statt anonymem Callcenter
Kommunales Unternehmen mit viel Engagement für Mainz und die Region
Dreifach ausgezeichnetUnsere Zertifizierungen als Energieversorger
Die wichtigsten Fragen und Antwortenzum Tarif Mainzer Ladestrom
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Was kostet es, ein E-Auto zuhause aufzuladen?
Die Kosten für Mainzer Ladestrom setzen sich aus einem fixen Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen, der entsprechend Ihres Stromverbrauchs in Kilowattstunden berechnet wird. Um Ihre voraussichtlichen monatlichen Kosten zu ermitteln, nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner. Darin finden Sie unter „Produktdetails“ auch alle Infos zum Grund- und Arbeitspreis. Im nächsten Schritt können Sie den Tarif direkt bestellen. Alles Weitere erledigen wir für Sie – denn E-Komfort beginnt bei uns schon mit Vertragsabschluss. -
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Ihr Preis besteht aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis für jede Kilowattstunde Strom, die Sie verbrauchen.
Maßgeblich für diese Preise sind:
- Unsere Vertriebs- und Beschaffungskosten, die u.a. unsere Kosten für Stromeinkauf, Service, Lieferung und Abrechnung enthalten
- Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss, da sie von Staat oder Netzbetreiber vorgegeben werden
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Wie wird die Versorgung mit Ökostrom sichergestellt?
Die Versorgung mit Ökostrom erfolgt nicht in Echtzeit – der Strom wird also nicht etwa von einer Windkraftanlage nahtlos zum Kunden nach Hause transportiert. Für unser Ökostromprodukt kaufen wir an der Strombörse für eine bestimmte Periode die von unseren Kunden voraussichtlich verbrauchte Strommenge ein. So stellen wir durch unseren Stromeinkauf für Sie sicher, dass unabhängig von Dunkelheit oder Windstille immer ausreichend Ökostrom zur Versorgung unserer Kunden zur Verfügung steht. -
Was bedeutet die Preisgarantie?
Wir bieten Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie, deren Umfang und Dauer sich aus dem jeweiligen Tarif ergibt. Im Preisgarantie-Zeitraum garantieren wir, dass Ihr Energiepreis stabil bleibt. Lediglich Änderungen von Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelten dürfen wir an Sie weitergeben. Auf diese Preisbestandteile haben wir als Energieversorger leider keinen Einfluss, da sie vom Staat und Netzbetreiber vorgegeben werden.
Übrigens: Oft geht man in diesem Bereich nur von Erhöhungen aus, aber auch Senkungen von Steuern, Umlagen, Abgaben oder Netzentgelten kommen regelmäßig vor – und werden von uns während Ihrer Preisgarantie selbstverständlich an Sie weitergegeben!
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Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss beliefert werde?
Wenn Sie neu in eine Wohnung ziehen, beliefern wir Sie ab dem Einzugsdatum. Bei einem Wechsel des Energieversorgers sind in der Regel alle Formalitäten innerhalb von drei Wochen erledigt – es sei denn, Sie haben noch eine Vertragsbindung. Bezüglich des nächstmöglichen Wechseltermins stimmen wir uns direkt mit Ihrem Versorger ab und informieren Sie schnellstmöglich.
Weitere Fragen?
Unser Rundum-Service für Ihre E-Mobilität
Schon gewusst?Was wir sonst noch bieten
Für Sie in MainzUnser Energieladen
Sie wünschen eine persönliche und individuelle Beratung zum Thema E-Mobilität? Dann kommen Sie vorbei: In unserem Energieladen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – selbstverständlich auch bei Fragen zu allen anderen Bereichen der Mainzer Energie, ob Gas oder Strom.
Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41
55118 Mainz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–15:00 Uhr
1 Preisgarantie:
Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung, Stromsteuer, die Umlagen und Aufschläge nach dem EEG, KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV und § 17f Absatz 5 EnWG sowie bei Gas die Energiesteuer, CO2-Emissionskosten, Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).