Ihr Elektroauto Ladestromtarif für Ihr ZuhauseMainzer Ladestrom
Finden Sie Ihren neuen Autostrom Tarif bei den Mainzer Stadtwerken
Mit Mainzer Energie profitieren Sie gleich mehrfach

Mehr Sicherheit durch Preisgarantie (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1

100 % Ökostrom, CO2-frei und TÜV-zertifiziert

Persönliche Beratung statt anonymem Callcenter

Kommunales Unternehmen mit viel Engagement für Mainz und die Region
Was kostet es, ein E-Auto zuhause aufzuladen?
Voraussetzungen für den TarifMainzer Ladestrom
Dreifach ausgezeichnetUnsere Zertifizierungen als Energieversorger



Unser Rundum-Service für Ihre E-Mobilität
Alles auf einen Blick
Die wichtigsten Fragen und Antwortenzum Tarif Mainzer Ladestrom
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Ihr Preis besteht aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis für jede Kilowattstunde Strom, die Sie verbrauchen.
Maßgeblich für diese Preise sind:
- Unsere Vertriebs- und Beschaffungskosten, die u.a. unsere Kosten für Stromeinkauf, Service, Lieferung und Abrechnung enthalten
- Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss, da sie von Staat oder Netzbetreiber vorgegeben werden
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Die Versorgung mit Ökostrom erfolgt nicht in Echtzeit – der Strom wird also nicht etwa von einer Windkraftanlage nahtlos zum Kunden nach Hause transportiert. Für unser Ökostromprodukt kaufen wir an der Strombörse für eine bestimmte Periode die von unseren Kunden voraussichtlich verbrauchte Strommenge ein. So stellen wir durch unseren Stromeinkauf für Sie sicher, dass unabhängig von Dunkelheit oder Windstille immer ausreichend Ökostrom zur Versorgung unserer Kunden zur Verfügung steht.
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Wir bieten Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie, die in der Regel mit dem Kalenderjahr Ihres Lieferbeginns endet. Die genaue Geltungsdauer ergibt sich aus dem konkreten Auftrag oder Preisblatt. In diesem Zeitraum garantieren wir, dass Ihr Energiepreis stabil bleibt. Lediglich Änderungen oder neu eingeführte Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte dürfen wir an Sie weitergeben. Auf diese Preisbestandteile haben wir als Energieversorger leider keinen Einfluss, da sie vom Staat und Netzbetreiber vorgegeben werden. Übrigens: Oft geht man in diesem Bereich nur von Erhöhungen aus, aber auch Senkungen von Steuern, Umlagen, Abgaben oder Netzentgelten kommen regelmäßig vor – und werden von uns während Ihrer Preisgarantie selbstverständlich an Sie weitergegeben!
Preisänderungen kommunizieren wir fair und transparent mindestens 6 Wochen bevor diese gültig werden. Sollten Sie mit unseren Preisänderungen einmal nicht einverstanden sein, haben Sie selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht.
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Wenn Sie neu in eine Wohnung ziehen, beliefern wir Sie ab dem Einzugsdatum. Bei einem Wechsel des Energieversorgers sind in der Regel alle Formalitäten innerhalb von drei Wochen erledigt – es sei denn, Sie haben noch eine Vertragsbindung. Bezüglich des nächstmöglichen Wechseltermins stimmen wir uns direkt mit Ihrem Versorger ab und informieren Sie schnellstmöglich.
Weitere Fragen?

Für Sie in MainzUnser Energieladen
Sie wünschen eine persönliche und individuelle Beratung zum Thema E-Mobilität? Dann kommen Sie vorbei: In unserem Energieladen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – selbstverständlich auch bei Fragen zu allen anderen Bereichen der Mainzer Energie, ob Gas oder Strom.
Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41
55118 Mainz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Schon gewusst?Was wir sonst noch bieten
1 Preisgarantie:
Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Die Geltungsdauer ergibt sich aus dem konkreten Auftrag oder Preisblatt. Diese endet in der Regel mit dem Kalenderjahr des Lieferbeginns. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte, die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sowie beim Strompreis die Stromsteuer und die Umlagen und Aufschläge nach dem KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV, § 17f Absatz 5 EnWG und § 18 AbLaV bzw. beim Gaspreis die Energiesteuer, die CO2-Emissionskosten, die Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).
2 Ladestrom:
Technische Voraussetzung für die Belieferung mit Mainzer Ladestrom ist die Anerkennung der Ladestation als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG durch den örtlichen Netzbetreiber Mainzer Netze GmbH, welcher auch die Unterbrechungszeiten vorgibt. Der Strombedarf der Elektroladestation wird dabei über einen gesonderten Zähler erfasst.