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Die wichtigsten Fragen und Antwortenzum Wechsel Ihres Energieversorgers
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Welche Daten benötige ich, damit der Wechsel durchgeführt werden kann?Am wichtigsten sind Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten) und die Zahlungsdaten (Überweisung oder Lastschrift). Darüber hinaus benötigen wir Informationen zu Ihrem Vorversorger (nur bei Wechsel, nicht bei Einzug), zu welchem Termin der Wechsel erfolgen soll sowie Ihre MaLo (Marktlokationsnummer), die Sie auf Ihrer letzten Abrechnung finden. Alternativ können Sie uns auch Ihre Zählernummer mitteilen, die ebenfalls auf Ihrer Abrechnung oder dem Übergabeprotokoll vermerkt ist. Am schnellsten geht der Wechsel, wenn Sie uns die MaLo nennen. Falls Sie Ihre Rechnung nicht zur Hand haben, finden Sie den Zähler entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. In Mietshäusern gibt es oft größere Zählerkästen, in denen alle Zähler des Hauses installiert sind. Wenn Sie unsicher sind, welcher Zähler zu Ihrer Wohnung gehört, wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.
Sollten Sie beim Ausfüllen unseres Online-Auftragsformulars feststellen, dass Ihnen nicht alle Daten vorliegen, können Sie diese problemlos zu einem späteren Zeitpunkt nachtragen. Hierzu erhalten Sie von uns per E-Mail einen Link, über den Sie Ihre Daten vervollständigen können. Beachten Sie jedoch, dass wir den Wechselprozess erst dann anstoßen können, wenn alle Daten vollständig hinterlegt wurden. -
Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss beliefert werde?Am schnellsten geht es, wenn Sie Ihren Vertrag online abschließen. Bei Einzug oder einem Wechsel des Energieversorgers sind dann in der Regel alle Formalitäten schnell erledigt: für Strom innerhalb von 8 Tagen und für Gas innerhalb von 14 Tagen - es sei denn, Sie haben noch eine Vertragsbindung. Bezüglich des nächstmöglichen Wechseltermins stimmen wir uns dann direkt mit Ihrem Versorger ab und informieren Sie schnellstmöglich.
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Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?Die Erstlaufzeit beginnt mit Ihrem Lieferbeginn und dauert 18 Monate. Wenn Sie zum Ende der Erstlaufzeit Ihres Vertrages nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch. Wie genau hängt vom Alter Ihres Vertrages ab – denn zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert. Bei Neukunden ab März 2022 verlängert sich der Vertrag unbegrenzt und Sie haben ein monatliches Kündigungsrecht. Ältere Verträge verlängern sich um ein weiteres Kalenderjahr.




Noch Fragen?Wir helfen gerne!
Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne per Telefon, E-Mail und direkt vor Ort in unserem Energieladen - oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41
55118 Mainz
Tel. 06131 - 12 74 88
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–15:00 Uhr
1 Neukundenbonus:
Der Neukundenbonus (Strom/Gas) wird einmalig und unter der Voraussetzung gewährt, dass mindestens 1.000 kWh Strom bzw. 7.000 kWh Gas im ersten vollständigen Jahr ab Lieferbeginn abgenommen werden. Die Auszahlung erfolgt mit der ersten Jahresverbrauchs- bzw. Schlussrechnung frühestens nach 12 Monaten Vertragslaufzeit. Keine Barauszahlung. Keine anteilige Bonusgewährung. Neukunden sind Kunden, die im Zeitraum von 6 Monaten vor Lieferbeginn nicht durch die Mainzer Stadtwerke Energie und Service GmbH beliefert wurden.
2 Preisgarantie:
Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Kosten für den Messstellenbetrieb und die Nutzung sowie beim Strompreis die Stromsteuer, der Aufschlag für besondere Netznutzung und die Umlagen nach dem EEG, KWKG, § 17f EnWG sowie bei Gas die Energiesteuer, CO2-Emissionskosten, Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).