Mainzer Stadtwerke: Die Zukunft heißt Smart MeterInfos, Fragen und Antworten zur neuen Messeinrichtung

Vom Gesetzgeber wurde beschlossen, dass analoge Stromzähler durch digitale Varianten ersetzt werden. Diese digitalen Zähler nennt man „Smart Meter“, und spätestens im Jahr 2032 soll der Tausch der Geräte deutschlandweit abgeschlossen sein.

 

Auf dieser Seite möchten Ihnen die Mainzer Stadtwerke alle Infos zum Thema Smart Meter liefern und wichtige Fragen beantworten.

Infos zu den Smart-Meter-Geräten

Es gibt zwei unterschiedliche Gerätetypen. Welches Gerät bei Ihnen verbaut wird, hängt vom Stromverbrauch der vergangenen Jahre ab:

 

  • Bis 6.000 kWh/Jahr: Moderne Messeinrichtung
  • Über 6.000 kWh/Jahr: Intelligentes Messsystem

Moderne Messeinrichtung

  • Elektronischer Zähler
  • Anzeige der aktuell bezogenen Leistung in Echtzeit
  • Anzeige des Stromverbrauchs der letzten 24 Monate
    (tages- , wochen-, monats- oder jahresgenau)
  • Keine automatische Übertragung der Verbrauchsdaten
    • manuelle Ablesung weiterhin nötig
  • Kann zu einem intelligenten Messsystem aufgerüstet werden

Intelligentes Messsystem

  • Moderne Messeinrichtung mit zusätzlichem Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway)
  • Automatische Übertragung der Verbrauchsdaten
    • keine manuelle Ablesung mehr nötig
  • Übersichtliche Darstellung der Verbrauchsdaten

Fragen und Antworten zum Thema Smart Meter

Allgemeines

  • Wieso wird mein Ferraris-Zähler gegen einen digitalen Zähler ausgetauscht?

    Im Jahr 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Deutschland in Kraft getreten. Durch die Regelungen, sollen Erzeugung, Verbrauch und Infrastruktur intelligent miteinander verknüpft und zukunftssicher aufgestellt werden. Das Gesetz regelt unter anderem, dass in den nächsten Jahren analoge Stromzähler (Ferrrariszähler), durch digitale Messeinrichtungen ersetzt werden.

  • Was ist eine moderne Messeinrichtung?

    Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch abhängig von der Zeit erfasst und die Daten auf dem Gerät für 24 Monate speichert.

    Eine kommunikationstechnische Einbindung, zur automatisierten Übermittlung der Zählerstände an die Stadtwerke, ist nicht vorhanden. Somit ist es weiterhin notwendig den Zählerstand für die Abrechnung manuell abzulesen.

    Moderne Messeinrichtungen werden bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000 kWh installiert. Da ein durchschnittlicher Haushalt mit drei Personen 3.000 kWh pro Jahr verbraucht, wird die Mehrheit der Privathaushalte in Deutschland mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.

  • Was ist ein intelligentes Messsystem?

    Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einer modernen Messeinrichtung sowie dem zugehörigen Kommunikationsmodul, dem Smart-Meter-Gateway. Intelligente Messsysteme haben folgende Funktionen:

     

    • Automatische Übertragung der Zählerdaten gemäß der gesetzlichen Vorschriften
    • Erstellung der Datengrundlage für Verbrauchsvisualisierung
    • Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Standards, durch Zertifizierung
    • Mögliche Nutzung spezieller Tarife und Kopplung weiterer Services über das Messsystem

    Im Messstellenbetriebsgesetz § 49 und § 50 ist geregelt, welche Daten und Werte das intelligente Messsystem an den Stromnetzbetreiber und den Stromlieferanten übermitteln darf.

     

    Umgangssprachlich wird meist von Smart Metern gesprochen, wenn intelligente Messsysteme gemeint sind.

  • Was ist ein Smart-Meter-Gateway?

    Das Smart-Meter-Gateway sorgt für die sichere Kommunikation und Übertragung der Zählerwerte.

     

    In Zukunft können ein oder mehrere moderne Messeinrichtungen sowie weitere technische Geräte, wie PV-Anlagen oder Gas-Zähler, an das Smart-Meter-Gateway angebunden und die entsprechenden Zählerwerte sicher übertragen werden. Auf dem Gateway werden die Daten verarbeitet, verschlüsselt und anschließend versendet.

     

    Verantwortlich für den Betrieb des Smart-Meter-Gateway (GW) ist der Smart-Meter-Gateway-Administrator (GWA). Diese Funktion übernimmt entweder der Messstellenbetreiber selbst oder ein drittes Unternehmen, das diese Funktion in dessen Auftrag ausführt.

     

    Um sicherzustellen, dass alle Daten sicher und gesetzeskonform übertragen werden, wird sowohl das Gateway als auch der Gateway-Administrator vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft und zertifiziert.

  • Welcher Zähler wird bei mir installiert?

    Welcher Stromzähler bei Ihnen montiert wird, hängt von Ihrem durchschnittlichen Jahresverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre ab. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von bis zu 6.000 kWh erhalten Sie eine moderne Messeinrichtung. Sollte ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch höher als 6.000 kWh ausfallen, wird bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Haushalt mit drei Personen verbraucht ca. 3.000 kWh im Jahr, das bedeutet, dass die Mehrheit der Privatpersonen in Zukunft eine moderne Messeinrichtung erhält.

     

    Außerdem erhalten Sie ein intelligentes Messsystem, wenn Sie eine Energieerzeugungsanlage (Photovoltaik, Wind, BHKW) besitzen, welche über eine Erzeugungsleistung von mehr als sieben Kilowatt verfügt.

     

    Abhängig von Ihrem Verbrauch und der Leistung der Erzeugungsanlage gilt für jeden Kunden eine andere Preisobergrenze. Die aktuellen Preisübersichten finden Sie auf der Website Ihres grundzuständigen Messstellenbetreibers.

     

    Für Zähler, in denen noch keine drei Jahresverbrauchswerte vorliegen, trifft das Messstellenbetriebsgesetz folgende Regelung: es muss ein Jahresverbrauchswert von 2.000 kWh angenommen werden, bis valide Werte vorliegen. Somit fallen die Entgelte für die kleinste Verbrauchsgruppe an. Ein intelligentes Messsystem kann in diesem Fall optional eingebaut werden, ist aber nicht verpflichtend. Der grundzuständige Messstellenbetreiber informiert den Kunden mindestens drei Monate vor dem Umbau auf die digitale Messtechnik schriftlich.

Technisches

  • Was ist ein gMSB? Was ist ein wMSB?

    Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist in einem definierten Bereich für die Installation und den Betrieb der intelligenten Messsysteme und der modernen Messeinrichtungen zuständig. Kunden, die ein intelligentes Messsystem erhalten, haben die Möglichkeit ihren Messstellenbetreiber selbst auszuwählen. Dies ist dann ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB).

     

    Auch die Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service bieten Ihnen diesen Service gerne mit folgenden Vorteilen für Sie an:

     

    • Übersichtliche Darstellung aller Verbräuche über unser Ihr Kundenportal
    • Weitere Mehrwerte wie Abschlagswarner oder Analyse des Stromverbrauchs

    Unsere Angebote finden Sie hier: Intelligente Stromzähler

  • Wo wird der neue Zähler eingebaut?

    Mit dem Ausbau der alten Zähler, wird ein Zählerplatz in Ihrem Zählerschrank frei. In der Regel passt die moderne Messeinrichtung oder das intelligente Messsystem in den freien Zählerplatz, sodass keine baulichen Änderung notwendig sind. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Platz nicht ausreicht und hat zur Folge, dass ein neuer Zählerschrank eingebaut werden muss. Der Haus- oder Wohnungseigentümer trägt die anfallenden Kosten.

  • Muss ich für den Einbau des neuen Zählers bezahlen?

    Nein, der Zählerwechsel auf eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem ist für Sie kostenfrei. Die anfallenden Kosten für den Wechsel sind, wie die Kosten für Betrieb und Wartung, im Messstellenbetriebsentgelt enthalten. Da die neue Technik aufwändiger und komplexer ist, fällt das Messstellenbetriebsentgelt, welches Ihnen jährlich in Rechnung gestellt wird, etwas höher aus. Die aktuell geltenden Preise finden Sie auf der Website Ihres grundzuständigen Messstellenbetreibers.
  • Wie kann ich den neuen Zähler bedienen?

    Der aktuelle Zählerstand kann auf dem Display einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messystems abgelesen werden.

     

    Historische Werte können erst nach Eingabe der PIN auf dem Bildschirm eingesehen werden. Die PIN wird dabei mittels einer hellen Taschenlampe in die optische Schnittstelle eingegeben.

  • Benötigt das intelligente Messsystem Zugang zu meinem WLAN?

    Nein, Sie müssen keinen Internet-/Breitbandanschuss oder eine andere Telekommunikationsart bereitstellen. Das intelligente Messsystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige Verbindung.

Häufig gestellte Fragen

  • Welchen Nutzen habe ich durch den neuen Zähler?

    Kunden mit einer modernen Messeinrichtung haben die Möglichkeit, über das Display den aktuellen Zählerstand sowie den Verbrauch in verschiedenen Zeitintervallen (1d, 7d, 30d, 365d) anzuzeigen.

    Kunden mit einem intelligenten Messsystem profitieren von weiteren Vorteilen:

     

    • Die abrechnungsrelevanten Zählerstände werden automatisch an die betreffenden Stellen kommuniziert. So muss der Zählerstand nicht mehr jährlich abgelesen werden.
    • Über ein Kundenportal können Sie jederzeit Ihre monatlichen Verbräuche und die zugehörigen Kosten einsehen. Die Mainzer Stadtwerke arbeiten für Ihre Kunden an attraktiven neuen Angeboten und Produkten. So ist es mit den neuen Zählern möglich, zeitvariable Tarife oder umfangreiche Visualisierungen anzubieten.

    Durch die digitalen Zähler, können Sie unkompliziert Stromfresser ausmachen und durch effizientere Geräte austauschen. Sie sparen Strom, Geld und tun etwas Gutes für die Umwelt.

    Weitere Informationen finden Sie hier: Intelligente Stromzähler

  • Erhalte ich weiterhin eine Stromrechnung?

    Ja, Sie als Kunde erhalten weiterhin eine jährliche Stromrechnung per Post.
  • Wann wird mein Zähler gewechselt?

    Der Gesetzgeber hat Ziele für den Rollout der modernen Messeinrichtungen und für intelligente Messsysteme vorgegeben.

     

    Moderne Messeinrichtungen werden bereits seit 2017 verbaut und sollen bis 2032 umfänglich eingebaut sein. Der Rollout der intelligenten Messsysteme startete im Jahr 2020. Ziel ist es, bis 2032 bis zu 95 % der Pflichteinbaufälle umzurüsten. Jeder Messstellenbetreiber ist für sein Gebiet verantwortlich und entwickelt einen eigenen Rollout-Plan. Dabei können verschiedene Kriterien, wie das Ablaufen der Eichfrist, maßgeblich sein.

  • Kann ich den Einbau des neuen Zählers verweigern?

    Nein, der Wechsel des Zählers kann nicht verweigert werden. Das Messstellenbetriebsgesetz sieht einen Pflichteinbau vor. Zählerstellen, die mit einem intelligenten Messsystem ausgerüstet sind, werden nicht mehr auf eine moderne Messeinrichtung umgerüstet, sollte der durchschnittliche Jahresverbrauch unter 6.000 kWh sinken.
  • Ich wohne zur Miete. Ist es meinem Vermieter erlaubt auszuwählen, welcher Zähler bei mir eingebaut wird?

    Der Gesetzgeber räumt im Messstellenbetriebsgesetz (§ 6 MSBG) dem Vermieter das Recht ein, den Messstellenbetreiber des Mieters auszuwählen, wenn:

     

    • der neue Messstellenbetreiber alle Zählpunkte für Strom des Gebäudes mit intelligenten Messsystemen ausstattet.
    • außer Strom noch mindestens eine weitere Sparte (z. B. Wärme, Gas, Wasser) über das intelligente Messsystem ausgelesen wird.
    • der gemeinsame Messstellenbetrieb für jeden Nutzer zu keinen erhöhten Kosten im Vergleich zum getrennten Messstellenbetrieb führt.
    • Der Vermieter muss dieses Vorgehen mindestens einen Monat vor Übernahme des Messstellenbetriebs ankündigen.

    Das Recht für Sie als Kunden, Ihren Energielieferanten frei auszuwählen, darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

  • Ich ziehe um. Kann mein Nachmieter meine Verbräuche einsehen?

    Bei Auszug können Sie die gespeicherten historischen Verbrauchsdaten aus einer modernen Messeinrichtung mittels der Eingabe der PIN löschen. Somit hat der Nachmieter keinen Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten.

  • Wieso zahle ich einen anderen Betrag als mein Nachbar?

    Um Kunden vor hohen Kosten zu schützen, hat der Gesetzgeber Preisobergrenzen festgelegt, die von der Art des Zählers und dem Jahresverbrauch eines Kunden abhängig sind. Kunden, die einen höheren Verbrauch haben, zahlen auch mehr. So kann, wer wenig Strom verbraucht, nicht nur an den Stromkosten, sondern sogar am MSB-Entgelt sparen.

  • Wo kann ich nachfragen, wenn ich weitere Fragen habe?

    Zu allen Fragen, rund um das Thema wMSB oder allgemeine Fragen zu Ihrem Stromvertrag, stehen wir Ihnen gerne unter der Nummer 06131- 12 90 90, per Mail und im Energieladen zur Verfügung.

Datenschutz

  • Welche Daten übermittelt das intelligente Messsystem?

    Das intelligente Messsystem zeichnet Ihren Stromverbrauch auf. Es hat allerdings keinen Zugriff auf Informationen, die direkt auf Sie hinweisen, wie Name, Adresse oder Bankdaten. Informationen zum Stromverbrauch, die das intelligente Messsystem an Ihren Stromversorger kommuniziert, werden durch strenge Vorgaben geschützt. Es ist genau vorgeschrieben, wer auf welche Daten zugreifen kann. Zugriff auf die Daten haben nur Ihr Stromlieferant, Ihr Netzbetreiber sowie der Messstellenbetreiber. Weitere Marktteilnehmer erhalten nur nach Ihrer Zustimmung Zugang zu den Daten.

  • Wie werden Datenschutz und Datensicherheit sichergestellt?

    Als kommunales Unternehmen ist den Mainzer Stadtwerken das Thema Datenschutz ein besonderes Anliegen. Durch den Einsatz von zertifizierter Technik und Marktakteure, wird sichergestellt, dass alle notwendigen Prozesse den gesetzlichen Normen entsprechen. Dies überwacht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die eingesetzte Technik wird fortlaufend aktualisiert, um kontinuierlich maximalen Datenschutz zu gewährleisten.
  • Was passiert mit meinen Daten?

    Oberstes Ziel ist die Gewährleistung von Datenschutz und –sicherheit. Dafür gibt es im Messstellenbetriebsgesetz strenge Vorschriften, die den Zugriff auf die Verbrauchsdaten regeln. Dabei gilt der Grundsatz, dass nur dann Daten erhoben werden dürfen, wenn dies zu einem gesetzlich definierten Zweck dient oder eine Einwilligung des Anschlussnutzers vorliegt.