Mainzer Stadtwerke: FAQ-BereichHäufig gestellte Fragen – und die passenden Antworten

Bei so einem vielfältigen Angebot, wie wir es als Mainzer Stadtwerke anbieten, sind Rückfragen ganz normal. Deshalb möchten wir Ihnen mit unseren FAQs möglichst alle Antworten liefern. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, hilft Ihnen unser Kundenservice natürlich gerne weiter.

FAQ für Wechselinteressierte/Neukunden

Wechsel/Einzug

  • Wie läuft der Wechsel ab? Entstehen dabei Kosten für mich?

    Ein Wechsel zu den Mainzer Stadtwerken geht schnell, einfach – und ist natürlich kostenfrei. Zum Beispiel über unseren Tarifrechner: Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihre Haushaltsgröße oder Ihren durchschnittlichen Jahresverbrauch ein und ermitteln Sie Ihr persönliches Angebot. Anschließend klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und geben Ihre Daten Schritt für Schritt in die vorbereitete Maske ein. Prüfen Sie die Übersicht und schicken Sie den Auftrag mit einem Klick ab, das war’s auch schon. Alles Weitere, wie zum Beispiel die Kündigung Ihres aktuellen Vertrags, übernehmen wir für Sie.

    Seit dem 6. Juni 2025 sind gesetzlich rückwirkende Meldungen von Einzügen sowie nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich. Bitte melden Sie daher Ihren Einzug rechtzeitig im Voraus:

    8 Tage im Voraus bei Online-Aufträgen
    14 Tage im Voraus bei schriftlichen Aufträgen (Postweg)

    Sie benötigen Hilfe bei Ausfüllen des Auftrags?
    Selbstverständlich hilft Ihnen auch unser Kundenteam im Energieladen gerne weiter. Der Auftrag kann dort bei Bedarf mit Unterstützung einer Beraterin oder eines Beraters ausgefüllt werden.

    Weitere Informationen zu unserer gesamten Produktpalette für Strom und Gas finden Sie auf unserer Website.

     

     

  • Welche Daten benötige ich, damit der Wechsel durchgeführt werden kann?
    • Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
    • Ihre Zahlungsinformationen (SEPA-Lastschrift oder Überweisung)
    • Ihren Vorversorger (nur bei Wechsel, nicht bei Einzug)
    • Ihr Einzugsdatum
    • Ihre Marktlokationsnummer (MaLo) oder alternativ Ihre Zählernummer

    Unser Tipp: Am schnellsten erfolgt der Wechsel, wenn Sie uns Ihre MaLo nennen. MaLo und Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung. Falls Sie Ihre Rechnung nicht zur Hand haben, finden Sie den Zähler entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. In Mietshäusern gibt es oft größere Zählerkästen, in denen alle Zähler des Hauses installiert sind. Wenn Sie unsicher sind, welcher Zähler zu Ihrer Wohnung gehört, wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.

    Ihnen liegen noch nicht alle Daten für das Ausfüllen des Online-Auftragsformulars vor?

    Die fehlenden Daten können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt nachtragen. Sie erhalten von uns per E-Mail einen Link, über den Sie Ihre Daten später vervollständigen können. Beachten Sie jedoch, dass wir den Wechselprozess erst dann anstoßen können, wenn uns alle Informationen vollständig vorliegen.

     

  • Worauf muss ich achten, wenn ich neu in eine Wohnung oder ein Haus ziehe?

    Anmeldung Strom
    Online melden Sie Ihren Einzug 8 Tage im Voraus an. Im Online-Auftragsformular wählen Sie bei einem Einzug im zweiten Schritt die Option „Neueinzug/Umzug“ aus. Bei schriftlichen Aufträgen, die über den Postweg versandt werden, benötigen wir wegen der Postlauf- und Bearbeitungszeiten die Meldung Ihres Einzugs 14 Tage im Voraus

    Bitte beachten Sie: 
    - Das Einzugsdatum darf maximal 6 Monate in der Zukunft liegen.
    - Eine rückwirkende Anmeldung oder Änderung ist nicht mehr möglich.

    Anmeldung Gas
    Für Gas gelten weiterhin die bisherigen Fristen: Einzüge können 5 Wochen in die Vergangenheit und max. 6 Monate in die Zukunft gemeldet werden. Bei Lieferantenwechsel gilt für den Liefertermin eine Frist von mindestens 14 Tagen bis max. 6 Monate in die Zukunft.

     
  • Wieso muss der Liefertermin für Strom in der Zukunft liegen?

    Seit dem 6. Juni 2025 sind für Strom rückwirkende Meldungen von Einzügen sowie nachträgliche Änderungen gesetzlich nicht mehr möglich. Um Sie pünktlich und zuverlässig versorgen zu können, laufen im Hintergrund mehrere Prozesse ab:

    Datenprüfung
    Ihre Angaben (z. B. Marktlokations-ID, Zählernummer, Adresse) werden mit den Daten beim Netzbetreiber abgeglichen.

    Abstimmung mit dem bisherigen Versorger
    Wir kündigen den alten Vertrag bei Ihrem bisherigen Energieversorger, der uns wiederum die Kündigung zu dem angegebenen Termin bestätigen muss.

    Technische Prozesse
    Netzbetreiber und Messstellenbetreiber müssen den Wechsel vorbereiten und bestätigen.

    Fristen einhalten
    Diese Abläufe brauchen etwas Zeit. Die Fristen (8 Tage bei Online-Aufträgen und 14 Tage bei schriftlichen Aufträgen) stellen sicher, dass alles reibungslos funktioniert und wir Sie pünktlich, zum mitgeteilten Termin, mit Strom versorgen können.

  • Kann es durch den Wechsel zu einer Unterbrechung der Energieversorgung kommen?
    Keine Sorge, das ist unmöglich. Der örtliche Netzbetreiber sorgt zuverlässig für Ihre durchgehende Energieversorgung. 
  • Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss beliefert werde?
    Am schnellsten geht es, wenn Sie Ihren Vertrag online abschließen. Bei Einzug oder einem Wechsel des Energieversorgers sind dann in der Regel alle Formalitäten schnell erledigt: für Strom innerhalb von 8 Tagen und für Gas innerhalb von 14 Tagen - es sei denn, Sie haben noch eine Vertragsbindung. Bezüglich des nächstmöglichen Wechseltermins stimmen wir uns dann direkt mit Ihrem Versorger ab und informieren Sie schnellstmöglich.
  • Wie lange dauert der Wechsel?
    In der Regel erfolgt der Wechsel zu uns in den angegebenen Fristen. Sollten dieser länger als gewöhnlich dauern, kann das verschiedene Gründe haben:

    Vertragliche Fristen
    Wir dürfen den Wechsel erst einleiten, wenn Ihr alter Vertrag kündbar ist. Besteht noch eine Kündigungsfrist, beginnt der Wechsel erst danach.

    Technische Voraussetzungen
    Der schnelle Wechsel funktioniert nur, wenn alle Marktpartner (z. B. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) die Prozesse korrekt und rechtzeitig umsetzen.

    Schriftliche Anträge
    Bei Einreichung von schriftlichen Stromanträgen, die per Post versendet werden, kommen Postlauf- und Bearbeitungszeiten hinzu. Schneller und einfacher geht es über den Tarifrechner unsere Website: www.mainzerenergie.de.

    Datenqualität
    Stimmen Ihre Angaben (z. B. Marktlokations-ID, Zählernummer, Adresse) nicht exakt mit den Daten beim Netzbetreiber überein, kann das den Wechsel verzögern.

    Unser Tipp: Beauftragen Sie Ihre Energieversorgung über unsere Website www.mainzerenergie.de und achten Sie bei der Beauftragung auf vollständige und korrekte Angaben – so klappt der Wechsel am schnellsten!
  • Wann muss ich den Zählerstand bei Einzug bzw. Auszug melden?
    Bitte teilen Sie uns den Zählerstand so früh wie möglich mit - spätestens jedoch am Tag der Schlüsselübergabe. Sie können die Meldung schnell und einfach über Ihren Account im Kundenportal vornehmen oder alternativ den Zählerstand oder ein Foto des Zählers per E-Mail an zaehlerstand@mainzer-stadtwerke.de senden. Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Foto der Zählerstand und die Zählernummer gut lesbar sind. Geben Sie außerdem Ihre Vertragskontonummer, Ihren Namen sowie die Ihre alte Lieferadresse an.
  • Kann ich überall in Deutschland Strom oder Gas der Mainzer Stadtwerke beziehen?
    Wir versorgen Mainz, Wiesbaden, den Landkreis Groß-Gerau sowie Teile Rheinhessens und des Rheingaus. Ob Ihr Wohnort dazugehört, können Sie einfach herausfinden, indem Sie Ihre Postleitzahl in den Tarifrechner eingeben.

Bezahlung

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
    Sie können uns monatlich Geld überweisen oder bequem per Lastschrift zahlen.
  • Was ist ein Abschlag und welchen Einfluss kann ich darauf nehmen?
    Der Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Jahresabrechnung. Er wird anhand Ihres Verbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum errechnet. Höhe und Fälligkeit der Abschläge werden in einem Abschlagsplan mitgeteilt, welchen Sie mit der Vertragsbestätigung bzw. der Jahresrechnung erhalten. Eine Änderung der Abschlagshöhe ist bei verändertem Verbrauchsverhalten problemlos möglich und sogar empfehlenswert, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Die Änderung kann jederzeit erfolgen. Sie können diese ganz einfach selbst über unser Kundenportal vornehmen oder Sie wenden sich mit Ihren Anpassungswünschen an unseren Energieladen.
  • Wofür ist ein Aktionscode gut und wie löse ich ihn ein?
    Mit einem Aktionscode kann – je nach Beschreibung – zum Beispiel ein höherer Neukundenbonus oder eine Rabattierung eingelöst werden. Das funktioniert sowohl online durch Eingabe im Online-Auftrag (Tarifrechner) als auch über ein ausgedrucktes Auftragsformular. Üblicherweise finden Sie die Aktionscodes auf unseren Werbemitteln (Aktionsflyer, postalische Mailings etc.).

Vertragsbestandteile

  • Was bedeutet die Preisgarantie?

    Wir bieten Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie, deren Umfang und Dauer sich aus dem jeweiligen Tarif ergibt (weitere Details entnehmen Sie unserem Tarifrechner). Im Preisgarantie-Zeitraum garantieren wir, dass Ihr Energiepreis stabil bleibt. Lediglich Änderungen von Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelten dürfen wir an Sie weitergeben. Auf diese Preisbestandteile haben wir als Energieversorger leider keinen Einfluss, da sie vom Staat und Netzbetreiber vorgegeben werden.

     

    Übrigens: Oft geht man in diesem Bereich nur von Erhöhungen aus, aber auch Senkungen von Steuern, Umlagen, Abgaben oder Netzentgelten kommen regelmäßig vor – und werden von uns während Ihrer Preisgarantie selbstverständlich an Sie weitergegeben!

  • Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?

    Die Erstlaufzeit beginnt mit Ihrem Lieferbeginn und dauert 18 Monate. Wenn Sie zum Ende der Erstlaufzeit Ihres Vertrages nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch. Wie genau hängt vom Alter Ihres Vertrages ab – denn zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert.  Bei Neukunden ab März 2022 verlängert sich der Vertrag unbegrenzt und Sie haben ein monatliches Kündigungsrecht. Ältere Verträge verlängern sich um ein weiteres Kalenderjahr.

FAQ zu unseren Produkten

Strom

  • Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

    Ihr Preis besteht aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis für jede Kilowattstunde Strom, die Sie verbrauchen.

     

    Maßgeblich für diese Preise sind:

     

    • Unsere Vertriebs- und Beschaffungskosten, die u.a. unsere Kosten für Stromeinkauf, Service, Lieferung und Abrechnung enthalten
    • Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss, da sie von Staat oder Netzbetreiber vorgegeben werden
  • Wie setzt sich der Strommix zusammen? 
    Die Stromkennzeichnung zeigt die Zusammensetzung des Stroms für die Stromlieferung der Mainzer Stadtwerke.
  • Wie wird die Versorgung mit Ökostrom sichergestellt?
    Die Versorgung mit Ökostrom erfolgt nicht in Echtzeit – der Strom wird also nicht etwa von einer Windkraftanlage nahtlos zum Kunden nach Hause transportiert. Für unser Ökostromprodukt kaufen wir an der Strombörse für eine bestimmte Periode die von unseren Kunden voraussichtlich verbrauchte Strommenge ein. So stellen wir durch unseren Stromeinkauf für Sie sicher, dass unabhängig von Dunkelheit oder Windstille immer ausreichend Ökostrom zur Versorgung unserer Kunden zur Verfügung steht.
  • Ist der angebotene Ökostrom wirklich „grün“?

    Wir beziehen an der Strombörse nur Strom mit Herkunftsnachweis (oft auch als Ökostrom-Zertifikat bezeichnet), dies ist ein elektronisches Dokument, das in Deutschland die Herkunft von Ökostrom bescheinigt – also wie und in welcher Anlage Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde.

     

    Unser Ökostromprodukt erfüllt ferner die Kriterien des TÜV-Nord-Siegels: Der Strom stammt zu 100 % aus erneuerbaren Energien, dazu leisten die Produkte einen echten Beitrag zur Förderung regenerativer Energien. Dies wird dadurch gesichert, dass die Strombeschaffung aus Neuanlagen erfolgt und Investitionen in den Zubau neuer Anlagen nachgewiesen werden müssen.

  • Was tun die Mainzer Stadtwerke für die Energiewende?

    Jede Menge: Die Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke treibt den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Bereichen Sonne, Wind und Wasserkraft voran. Allein oder mit Partnern sind wir inzwischen an rund 300 Windkraft-, Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen beteiligt.


    Der Energiepark Mainz – ein Gemeinschaftsprojekt der Mainzer Stadtwerke und Linde – ist ein weiterer Beitrag zur Energiewende. Mit dieser Power-to-Gas-Anlage gelingt es, Strom aus Windkraft in Form von Wasserstoff zu speichern. Dieser wird in der Industrie verwendet, ins Gasnetz eingespeist und in Zukunft auch von Brennstoffzellen-Bussen getankt.


    Darüber hinaus sorgen wir im Bereich der E-Mobilität mit rund 100 öffentlichen Ladepunkten in Mainz und Umgebung für die nötige Grundversorgung und schaffen mit unserem Förderprogramm für Privat- und Gewerbekunden Anreize zum Umstieg auf elektrische Mobilität.

Gas

  • Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

    Ihr Gaspreis besteht aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis für die von Ihnen verbrauchten Kilowattstunden Gas.

     

    Maßgeblich für die Preisgestaltung sind:


    • Unsere Vertriebs- und Beschaffungskosten, zum Beispiel für den Gaseinkauf, unseren Service, die Lieferung und Abrechnung.
    • Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Diese Punkte werden vom Staat oder Netzbetreiber vorgegeben, daher haben wir leider keinen Einfluss darauf.
  • Warum zahle ich auch im Sommer für Gas, obwohl ich in dieser Zeit gar nicht heize?
    Dies ist ganz zu Ihrem Vorteil: Die Ablesung und Abrechnung Ihres Energieverbrauchs erfolgt einmal jährlich. Aus dem abgelesenen Jahresverbrauch werden Ihre Abschlagszahlungen für das neue Abrechnungsjahr berechnet. Um hohe Abschläge in den verbrauchsintensiven Monaten (also im Winter) für Sie zu vermeiden, werden die zu erwartenden Kosten gleichmäßig auf alle Monate verteilt.
  • Warum wird Erdgas in Kubikmetern (m³) abgelesen und in Kilowattstunden abgerechnet?

    Es handelt sich um eine sogenannte thermische Gasabrechnung. Der Gaszähler misst die durchgeflossenen Kubikmeter und diese werden mithilfe des Brennwertes des Erdgases in den Energiegehalt in kWh umgerechnet. So wird gewährleistet, dass jeder Kunde genau die Energiemenge bezahlt, die er erhält, obwohl die Zusammensetzung und der Energiegehalt von Erdgas leichten Schwankungen unterliegen.


    Sie wollen Ihren Gasverbrauch in kWh berechnen? Dann müssen Sie die am Gaszähler gemessene Durchflussmenge mit dem Brennwert des Erdgases und der Zustandszahl multiplizieren:


    kWh = m³ * Brennwert * Zustandszahl


    Die Zustandszahl zeigt das Verhältnis zwischen dem Erdgasvolumen in einem fest definierten Idealzustand und dem Volumenzustand Ihres nach Hause gelieferten Gases. Den Brennwert und die Zustandszahl finden Sie in Ihrer Verbrauchsabrechnung, darüber hinaus können sie beim zuständigen Netzbetreiber erfragt werden.

FAQ für Bestandskunden

Umzug, Zählerstand, Kündigung & Co.

  • Wie kann ich einen Umzug melden?
    Einen Umzug können Sie uns per E-Mail, per Post oder per Fax melden – ganz wie Sie möchten. Liegt Ihr neuer Wohnort weiterhin in unserem Liefergebiet, freuen wir uns, wenn Sie sich erneut für uns entscheiden. Hierzu melden Sie sich bitte 4 Wochen vor Ihrem Umzugstermin mit Ihrer neuen Adresse über den Tarifrechner auf unserer Startseite neu an. 
  • Wie bekomme ich eine Zwischenabrechnung?
    Dazu teilen Sie unserem Kundenservice schriftlich Ihren Zählerstand und das Ablesedatum mit. Zum genannten Ablesetag wird dann eine Zwischenrechnung erstellt.
  • Wer liest meinen Zählerstand ab und wie wird er übermittelt?

    In der Regel lesen Sie Ihren Zählerstand selbst ab. Rechtzeitig vor Ende des Abrechnungszeitraumes kommen wir schriftlich mit der Bitte um Ablesung auf Sie zu. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Zählerstand zu übermitteln: Ganz bequem online über unser Kundenportal, per E-Mail, Post oder telefonisch.

     

    Der Zähler befindet sich entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. In Mietshäusern gibt es oft größere Zählerkästen, in denen alle Zähler des Hauses installiert sind. Wenn Sie unsicher sind, welcher Zähler zu Ihrer Wohnung gehört, wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Die Zählernummer finden Sie auch auf Ihrem Übergabeprotokoll oder der letzten Abrechnung.

     

    Wenn Sie uns bis zum geforderten Termin keinen Zählerstand übermitteln, wird Ihr Verbrauch von uns geschätzt.

  • Wie kann ich kündigen? 

    Sie können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Zudem haben Sie bei Preisänderungen ein Sonderkündigungsrecht. Über dieses Sonderkündigungsrecht werden Sie von uns spätestens 4 Wochen vor Wirksamwerden einer Preisanpassung schriftlich informiert.

     

    Um einen bestehenden Energievertrag bei uns zu kündigen, können Sie einfach unser Online-Kündigungsformular nutzen - oder Sie wenden sich an unser Kundenteam im Energieladen

  • Kann ich meinen Abschlag ändern?
    Eine Änderung der Abschlagshöhe ist bei verändertem Verbrauchsverhalten problemlos möglich und sogar empfehlenswert, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Die Änderung kann jederzeit erfolgen: Sie können diese ganz einfach selbst über unser Kundenportal vornehmen oder Sie wenden sich mit Ihren Anpassungswünschen an unseren Energieladen.
  • Wann und für welchen Zeitraum erhalte ich eine Rechnung?
    Ihr Energieverbrauch wird einmal jährlich abgerechnet. Die Rechnung erhalten Sie per Post.