Fragen zu den Mainzer Stadtwerken? Unsere FAQ`s geben Antworten
Wechsel / Neukunden
1. Wie funktioniert der Wechsel?
Ein Wechsel zu den Mainzer Stadtwerken geht schnell und einfach. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihre Haushaltsgröße in den Tarifrechner ein und ermitteln Sie Ihr persönliches Angebot. Klicken Sie auf „Jetzt Wechseln“ und geben Sie Ihre Daten Schritt für Schritt in die vorbereitete Maske ein. Prüfen Sie die Übersicht und schicken Sie den Auftrag mit einem Klick ab. Alles Weitere, wie bspw. die Kündigung Ihres aktuellen Vertrages, übernehmen wir für Sie! Selbstverständlich fallen für den Wechsel keinerlei Kosten an.
2. Was kostet der Wechsel?
Der Wechsel ist selbstverständlich kostenfrei.
3. Was muss ich bei einem Einzug beachten?
Ein Einzug kann bis zu 5 Wochen in die Vergangenheit gemeldet werden. Sie sollten ihre Anmeldung allerdings möglichst schon vor dem Einzug einleiten. Im Tarifrechner wählen Sie bei einem Einzug im zweiten Schritt bitte die Option „Neueinzug/Umzug“ aus.
4. Wie kann ich Ihnen einen Umzug melden?
Einen Umzug können Sie uns per E-Mail, per Post oder per Fax melden – wie es Ihnen beliebt.
5. Muss ich selbst bei meinem bisherigen Energielieferanten kündigen?
Nein, wir erledigen alle Formalitäten für Sie.
6. Könnte im Zusammenhang mit dem Wechsel eine Unterbrechung der Stromversorgung eintreten?
Nein, das ist unmöglich, da die unterbrechungsfreie Energieversorgung durch Ihren örtlichen Netzbetreiber sichergestellt wird.
7. Sind Umstellungen oder technische Veränderungen in meinem Haushalt nötig?
Nein, es sind keinerlei Änderungen nötig und Sie bekommen weder einen neuen Zähler noch neue Leitungen.
8. Wer liest im Zuge meines Wechsels meinen Zähler ab?
In der Regel lesen Sie selbst, der Hausmeister oder der Vermieter den Zähler ab.
9. Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss beliefert werde?
Wenn Sie neu in eine Wohnung ziehen, beliefern wir Sie ab dem Einzugsdatum. Bei einem Wechsel des Energieversorgers sind in der Regel alle Formalitäten innerhalb von 14 Tagen erledigt, es sei denn, Sie haben noch eine Vertragsbindung. Bezüglich des nächstmöglichen Wechseltermins stimmen wir uns mit Ihrem aktuellen Versorger ab und informieren Sie.
10. Kann ich auch als Geschäftskunde zu den Mainzer Stadtwerken wechseln?
Für Geschäftskunden haben wir unsere attraktiven +Tarife: Mainzer Strom 24+ und Mainzer Gas 24+.Gerne erstellt unser Geschäftskundensevice Ihnen ein persönliches Angebot. Sie erreichen uns telefonisch unter 06131 12-9960 oder per Mail unter geschaeftskunden@mainzer-stadtwerke.de.
Rechnung / Bezahlung und Zähler
1. Wann und für welchen Abrechnungszeitraum erhalte ich meine Rechnung?
Ihr Energieverbrauch wird einmal jährlich abgerechnet. Die Rechnung erhalten Sie per Post.
2. Wer liest meinen Zählerstand ab?
Am einfachsten ist die Selbstablesung. Rechtzeitig vor Ende des Abrechnungszeitraumes kommen wir mit der Bitte um Ablesung auf Sie zu. Der Zählerstand können Sie uns dann per E-Mail, Post oder Telefon übermitteln.
3. Wo finde ich den Zähler und meine Zählernummer?
Der Zähler befindet sich entweder in Ihrer Wohnung oder im Treppenhaus oder Keller. In Mietshäusern gibt es oft größere Zählerkästen, dort müssen Sie den entsprechenden Zählerstand mit Ihrer Zählernummer ablesen. Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Übergabeprotokoll oder der letzten Abrechnung.
4. Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Sie können uns monatlich Geld überweisen oder bequem per Lastschrift zahlen.
5. Ich benötige eine Zwischenrechnung. Was muss ich tun?
Bitte teilen Sie unserem Kundenservice-Team schriftlich Ihren Zählerstand und das Ablesedatum mit. Zum genannten Ablesetag wird dann eine Zwischenrechnung erstellt.
6. Wie setzen sich meine Strom- und/oder Gaskosten zusammen?
Ihre Kosten setzen sich aus einem festen Grundpreis, einem Arbeitspreis nach individuellem Verbrauch sowie Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen.
7. Was bedeutet der Begriff "Abschlag"? Wie wird der monatliche Abschlag berechnet und wann wird er fällig?
Der Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Jahresabrechnung. Er wird anhand Ihres Verbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum abgeschätzt. Höhe und Fälligkeit der Abschläge werden in einem Abschlagsplan mitgeteilt, welchen Sie mit der Vertragsbestätigung bzw. der Jahresrechnung erhalten.
8. Kann ich meinen Abschlag ändern lassen?
Ja, bei verändertem Verbrauchsverhalten ist eine Abschlagsänderung sogar empfehlenswert, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Eine Änderung ist jederzeit möglich. Gerne informiert Sie unser Team im Energieladen unter 06131 - 12 9090.
9. Was bedeutet die Preisgarantie?
Wir bieten Ihnen eine bis zu 24-monatige Preisgarantie auf den Energiepreis. Preisänderungen sind in dieser Zeit lediglich aufgrund veränderter oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder sonstiger Umlagen möglich. Ändern sich während der Geltungsdauer die unbeeinflussbaren Preisbestandteile (wie z.B. Steuern, Abgaben oder Umlagen), so ist die Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH bei Erhöhungen berechtigt, und bei Senkungen verpflichtet, die Änderungen im gleichen Umfang zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an Sie weiterzugeben. Im Falle einer Preisänderung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
10. Was passiert bei Preisänderungen?
Wir informieren Sie rechtzeitig per Post über Preisänderungen und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht.
11. Wir heizen nur im Winter. Warum werden uns die Teilbeträge für die Elektro- beziehungsweise Gas-Heizung das ganze Jahr über abgezogen?
Die Ablesung und Abrechnung Ihres Energieverbrauchs erfolgt einmal jährlich. Aus dem abgelesenen Jahresverbrauch werden Ihre Abschlagszahlungen für das neue Abrechnungsjahr berechnet. Um hohe Abschläge in den verbrauchsintensiven Monaten (Winter) für Sie zu vermeiden, werden die zu erwartenden Kosten gleichmäßig auf alle Monate verteilt.
Bonus
1. Welche Bedingungen gelten für den Bonus?
Der Bonus gilt für Neukunden, die einen Jahresverbrauch von 1.000 kWh Strom bzw. 7.000 kWh Erdgas haben.
2. Wann erhalte ich den Bonus?
Der Bonus wird mit der folgenden Jahresverbrauchs- bzw. Schlussrechnung nach 12 Monaten in Belieferung ausbezahlt.
3. Wer ist Neukunde?
Neukunden sind Kunden, die im Zeitraum von 12 Monaten vor Lieferbeginn nicht durch die Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH beliefert wurden.
Vertragswesen / Kündigung
1. Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit kündigen. Bei einer Änderung der Steuern, Abgaben oder Umlagen, besteht für Sie darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der damit verbundenen Preisanpassung.
2. Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?
Solange, wie ihre Preisgarantie gültig ist – bis zum Ende des auf das Jahr des Lieferbeginns folgenden Kalenderjahres.
Begrifflichkeiten / Besonderheiten
1. Wie setzt sich der Strommix zusammen?
2. Welchen Strom kann ich von den Mainzer Stadtwerken beziehen?
Alle Tarife der Mainzer Stadtwerke sind TÜV-zertifizierte Ökostrom-Tarife zu 100% aus regenerativen Erzeugungsanlagen.
3. Kann ich überall in Deutschland Strom oder Gas der Mainzer Stadtwerke beziehen?
Wir sind ein regionaler Anbieter. Ob Ihr Wohnort versorgt wird, können Sie einfach herausfinden, indem Sie Ihre Postleitzahl in den Tarifrechner eingeben.
4. Warum wird Erdgas in Kubikmeter [m³] abgelesen und in Kilowattstunden abgerechnet?
Es handelt sich um eine sogenannte thermische Gasabrechnung. Der Gaszähler misst die durchgeflossenen Kubikmeter und diese werden mithilfe des Brennwertes des Erdgases in den Energiegehalt in kWh umgerechnet. So wird gewährleistet, dass jeder Kunde genau die Energiemenge bezahlt, die er erhält, obwohl die Zusammensetzung und der Energiegehalt von Erdgas leichten Schwankungen unterliegen.
5. Wie kann ich meinen Gasverbrauch in kWh berechnen?
Sie müssen die am Gaszähler gemessene Durchflussmenge mit dem Brennwert des Erdgases und der Zustandszahl multiplizieren:
Kwh = m3 * Brennwert * Zustandszahl
Die Zustandszahl zeigt das Verhältnis zwischen dem Erdgasvolumen in einem fest definierten Idealzustand und dem Volumenzustand Ihres nach Hause gelieferten Gases. Den Brennwert und die Zustandszahl können finden Sie in Ihrer Verbrauchsabrechnung oder kann beim zuständigen Netzbetreiber erfragt werden.