Energie für die WohnungswirtschaftUnser ganzheitliches Dienstleistungspaket

Ob Immobilienmakler, Wohnungsbaugesellschaft oder Hausverwaltung: Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft haben gegenüber anderen Gewerbekunden zusätzliche, spezifische Anforderungen an ihren Energieversorger. An vorderster Stelle steht selbstverständlich der zuverlässige und preislich attraktive Bezug von Energie für Gebäude in Form von Gas, Strom und Co. - hier punkten wir als Mainzer Stadtwerke mit günstigen Preisen und nachhaltigen Lösungen.
Junge Dame steht mit einem Tablet in der Hand im Haus und schaut sich um

Die Vorteile im Detail

  • Mehr Sicherheit durch Preisgarantie (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1
  • 100 % CO2-freier und TÜV-zertifizierter Ökostrom
  • Kommunales Unternehmen mit viel Engagement für Mainz und die Region
  • Persönlicher Kundenservice vor Ort
  • Exklusive Servicenummer für Geschäftskunden

Alles aus einer Hand

Darüber hinaus bieten wir der Wohnungswirtschaft ein intelligentes, ganzheitliches Dienstleistungspaket:

 

  • Im Leerstandsmanagement liefern wir Energie für leerstehende Gebäude und Wohnungen, etwa bei Nichtvermietung oder Umbaumaßnahmen. Als Vermieter müssen Sie sich nicht um An- und Abmeldung bei einem Energieversorger kümmern und auch keine teuren Grundversorgungstarife zahlen. So sparen Sie bereits in der Bauphase und erhalten lediglich eine einmalige Rechnung bei der Übergabe an den neuen Mieter oder Eigentümer.
  • Durch übersichtliche und einfache Abrechnungen behalten Sie auch bei mehreren Immobilien immer den Überblick über Ihre Kosten.
  • Wir bieten Ihren Mieterinnen und Mietern Sonderkonditionen an – diese Mehrwerte können Sie als überzeugendes Argument bei der Vermietung einsetzen.
  • Mit unserem Know-how setzen wir im Bereich Wohnungswirtschaft auf branchenspezifische Beratungen – etwa zu Themen wie Elektromobilität, Energieeffizienz oder Klimaschutz. Sprechen Sie uns an!

1 Preisgarantie:

Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung, Stromsteuer, die Umlagen und Aufschläge nach dem KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV, § 17f Absatz 5 EnWG und § 18 AbLaV  sowie bei Gas die Energiesteuer, CO2-Emissionskosten, Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).