THG-Quote verkaufen und Prämie kassierenWeil grünes Handeln bei uns belohnt wird
THG-Quote verkaufen: So geht's!

1. Anmeldung vornehmen
Geben Sie in unserem Anmeldeformular Ihre persönlichen Daten ein - Vorname, Nachname, E-Mailadresse und Bankverbindung sowie Ihre Vertragskontonummer, wenn Sie bei uns Stromkunde sind.

2. Fahrzeugschein hochladen
Um Ihr E-Auto zu registrieren, benötigen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Laden Sie diese als Foto oder als PDF hoch. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr digitalisierter Fahrzeugschein vollständig und gut lesbar ist.

3. Prämie beantragen
Mit Abschluss des Formulars beauftragen Sie uns, alles rund um die Abwicklung und Vermarktung Ihrer THG-Quote für Sie zu übernehmen - und Sie können sich dabei ganz entspannt zurücklehnen.
Anmeldeformular für Ihren THG-Handel
Wichtig: Sie können nur die Person anmelden, die auch im Fahrzeugschein aufgeführt wird. Zudem ist eine Prämie nur dann möglich, wenn Sie nicht bereits bei einem anderen Anbieter registriert sind.
Um auch in Zukunft weiterhin Ihre Prämie zu erhalten, müssen Sie die Registrierung im nächsten Jahr erneut bestätigen. Eine Folgeprämie erfolgt nicht automatisch.
Fragen und Antworten zu Ihrem THG-Quotenverkauf
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Die THG-Quote meint die Treibhausgasminderungsquote. Der Gesetzgeber schreibt vor, wie viele Tonnen CO2 ein Mineralölunternehmen jährlich emittieren darf. Überschreitet ein Mineralölunternehmen diesen Grenzwert, so unterliegt dieses für jedes weitere Gramm CO2 einer Strafzahlung. Welche Rolle Elektroautobesitzerinnen und -besitzer dabei spielen: E-Autos stoßen weniger CO2 aus als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wird der Referenzwert von einem Mineralölunternehmen überschritten, so können diese die Differenz mit den eingesparten Emissionen von E-Autos ausgleichen. Durch diesen THG-Handel vermeiden Mineralölunternehmen Strafzahlungen und Sie erhalten Ihre Prämie.
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Registrieren Sie sich hierzu schnell und einfach über unser Anmeldeformular – hierfür benötigen wir von Ihnen lediglich Ihre Personendaten sowie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Foto oder PDF.
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Um Ihre THG-Quote zu verkaufen, benötigen Sie lediglich ein Foto oder ein PDF Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), das Sie nach der Angabe Ihrer Personendaten in unserem Anmeldeformular hochladen können.
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Besitzerinnen und Besitzer von privaten und geschäftlichen E-Autos sowie Betreiberinnen und Betreiber von E-Flotten erhalten 2023 bei uns eine Direktauszahlung in Höhe von 250 € (für Stromkunden der Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH) bzw. 200 € (für Nicht-Kunden) – jedes Jahr und in Zukunft gegebenenfalls in Form höherer Beträge. Hierfür müssen Sie sich lediglich im nächsten Jahr erneut registrieren.
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Wir überweisen Ihre Prämie innerhalb von 10 Wochen nach Ihrer Registrierung direkt auf Ihr Bankkonto.
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Ihre Daten und Dokumente werden gemäß DSGVO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und wie gesetzlich vorgeschrieben für maximal 3 Jahre gespeichert. Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt – eine Weitergabe an Drittländer ist damit ausgeschlossen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzinformationen.
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Die THG-Quotenmengen von Einzelpersonen sind zu gering, um diese verkaufen zu können. Aus diesem Grund bündeln wir in Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern Ihre Quote mit den THG-Quoten weiterer Kunden. Erst dadurch lassen sich attraktive Erlöse generieren. Gleichzeitig übernehmen wir für Sie sämtliche administrativen Prozesse, die nur von fachlich versierten Dienstleistern übernommen werden können.
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Unternehmen können ihre THG-Quoten für ihre E-Fahrzeuge ebenfalls geltend machen. Hierfür muss die Antragstellerin oder der Antragsteller identisch zu der im Fahrzeugschein eingetragenen Person beziehungsweise des Unternehmens sein. Bitte achten Sie darauf, in der Registrierung Ihrer E-Fahrzeuge zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da etwa zur ausgezahlten Prämie zusätzlich die Umsatzsteuer ausgezahlt wird.
Es gelten unsere AGB und Datenschutzbedingungen.
Lernen Sie unsere weiteren Angebote im Bereich E-Mobilität kennen

Unser Förderprogramm für Elektromobilität
Wir unterstützen Privat- und Gewerbekunden mit bis zu 600 € Förderung, z.B. bei der Anschaffung eines E-Lastenrads oder einer E-Ladesäule.

Öffentliche Ladestationen für Elektroautos
Dank unserer zahlreichen öffentlichen Ladestationen bleiben Sie auch unterwegs mobil - und das nicht nur in Mainz, sondern in der gesamten Region.